Umwelt- und Naturschutz

Für das Vorhaben zur Einrichtung des gesteuerten Polders Löbnitz wurden entsprechend der aktuellen Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung eine Umweltverträglichkeitsstudie, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und ein artenschutzrechtlicher Beitrag mit faunistischer Sonderuntersuchung erstellt.

Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind baubedingte (vorübergehende) und anlagebedingte (dauerhafte) Beeinträchtigungen des Bodens, des Wassers, der Biotope, der Fauna und des Landschaftsbilds durch die Errichtung des Polders zu erwarten. Im Betriebsfalle des Polders hingegen ist nicht mit negativen Auswirkungen über das bisherige Maß hinaus zu rechnen.

Zur Vermeidung der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes wurden planungsseitig mehrere Trassen- und Bauwerksvarianten betrachtet, von denen die jeweils konfliktärmste den Vorzug erhielt.

In der Bauzeit werden umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des Bodens, des Wassers, wertvoller Biotope und geschützter Tierarten ergriffen. Sie beinhalten u.a. die Regelung des Bauablaufes, die Überprüfung der Baubereiche auf Lebensstätten von Biber, Fischotter, Brutvögeln und Fledermäusen, den Bau von Amphibienleiteinrichtungen, die Umsiedlung von Zauneidechsen und den Schutz von wertvollen Gehölzbeständen.



Verbleibende erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes werden durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Im Rahmen dessen werden die bauzeitlich genutzten Flächen wiederhergestellt, nicht mehr benötigte Wege entsiegelt, extensiv genutzte Grünlandflächen angelegt sowie Waldflächen, Streuobstwiesen und sonstige Gehölze angepflanzt. Das Landschaftsbild wird durch Großbaumpflanzungen an geeigneten Standorten und eine angepasste Farbgebung der technogenen Bauwerke gestaltet.





Den Belangen des Artenschutzes und des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 wird u.a. mit der Schaffung eines Amphibienlaichgewässers und dem Ausbringen von Nisthilfen für betroffene Brutvögel Rechnung getragen.

Die Maßnahmeflächen befinden sich weitgehend in unmittelbarer Trassennähe. Die Umsetzung der Maßnahmen soll in der Regel bereits vor dem Baubeginn des Polders erfolgen.

Insgesamt kann das Vorhaben bei Umsetzung der geplanten Vermeidungs-, Kompensations- und sonstigen Maßnahmen umweltverträglich gestaltet werden. Es verbleiben keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.


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