Polderteich

Der den Polder zuünftig umschließende Deich verläuft weitgehend in der Trasse der vorhandenen Deiche Löbnitz - Bad Düben und Bad Düben - Hohenprießnitz. Aufgrund der Gefährdung des Deiches durch die muldenahe Lage am Prallufer ist im Los VII zwischen km 1+450 und km 1+925 eine Deichrückverlegung (landseitige Verschiebung um ca. 35 - 40 m) vorgesehen.

Maßgebendes Bemessungshochwasser ist das HQ(25). Die Oberkante des Deiches liegt bei

OK Deich = HQ(25) + Freibord

Ausgehend von den geltenden Regelwerken wurde der Freibord mit f = 0,80 m gewählt. In den Übergangsbereichen zu den angrenzenden örtlichen Hochwasserschutzdeichen erfolgt eine allmähliche Angleichung auf die größere erforderliche Höhe. Die Erhöhung der vorhandenen Deiche ist bei dem gewählten Bemessungsansatz nur streckenweise und in geringem Umfang erforderlich.



Die Querschnittsgestaltung der Deiche wird im wesentlichen beibehalten, d.h. der Deichverteidigungsweg verbleibt auf einer Berme auf der Landseite. Böschungsneigungen und Kronenbreiten werden entsprechend den geltenden Regelwerken wie folgt ausgebildet:

  • Land- und wasserseitige Böschungsneigung 1:3ö
  • Kronenbreite 3 m
  • Deichverteidigungsweg auf einer Berme, Breite 4 m, Befestigung in Abhängigkeit von der Widmung und Nutzung
  • Deichschutzstreifen beidseitig 5 m

Abschnittsweise sind Sonderlösungen in Form von Spundwänden oder Bohrpfahllösungen vorgesehen, um die Flächeninanspruchnahme zu minimieren oder ungünstigen Baugrundverhältnissen Rechnung zu tragen und die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten.

Rampen, Überfahrten und Auffahrten auf den Deichverteidigungsweg werden im erforderlichen Umfang wieder hergestellt und befestigt. Die gegenwärtig im Polderdeich vorhandenen Siele werden ertüchtigt. Zusätzlich ist bei km 0+960 im Los VII der Neubau eines Sieles vorgesehen.


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